Pensioen

In der Schweiz gibt es ein gut ausgebautes Rentensystem, das auf drei Säulen basiert. Diese drei Säulen sind die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die berufliche Vorsorge (BVG) und die private Vorsorge.

Staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die AHV ist die wichtigste Säule der Altersvorsorge in der Schweiz. Sie sichert den grundlegenden Lebensunterhalt im Alter und bei Tod des Versorgers. Jeder erwerbstätige und nicht erwerbstätige Einwohner der Schweiz ist obligatorisch bei der AHV versichert.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV und sorgt dafür, dass die Lebenshaltungskosten im Alter gedeckt sind. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gleichermaßen in die Pensionskassen ein.

Private Vorsorge

Die dritte Säule der Altersvorsorge ist freiwillig und umfasst individuelle Sparpläne und Versicherungen, die zur weiteren finanziellen Absicherung im Alter beitragen.

Kinderzulagen

Kinderzulagen sind eine wichtige Unterstützung für Familien in der Schweiz. Sie umfassen verschiedene Arten von Zulagen, die dazu dienen, die Kosten für die Erziehung und Ausbildung von Kindern zu decken.

Kinderzulage

Jede Familie hat Anspruch auf eine monatliche Kinderzulage, die abhängig vom Kanton unterschiedlich hoch ausfällt. Diese Zulage wird für jedes Kind bis zum 16. Lebensjahr gezahlt.

Ausbildungszulage

Für Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, wird eine Ausbildungszulage bis zum 25. Lebensjahr gewährt. Diese Zulage ist höher als die reguläre Kinderzulage.

Arbeitslosenentschädigung

Die Arbeitslosenentschädigung (ALV) bietet finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit. Sie stellt sicher, dass arbeitslose Personen ihren Lebensunterhalt bestreiten können, während sie nach einer neuen Anstellung suchen.

Voraussetzungen

Um Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu haben, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, wie z.B. die vorherige Beitragszahlung zur ALV und die aktive Arbeitssuche.

Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Arbeitslosenentschädigung richtet sich nach dem bisherigen Einkommen und beträgt in der Regel 70% bis 80% des versicherten Verdienstes.

Invalidenversicherung

Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein können.

Leistungen

Die IV bietet verschiedene Leistungen, darunter medizinische Maßnahmen, berufliche Eingliederung und Rentenzahlungen.

Anspruch

Um Anspruch auf IV-Leistungen zu haben, muss die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen erheblich eingeschränkt sein. Ein komplexes Verfahren zur Abklärung der Invalidität wird durchgeführt.

Pflegezulagen

Pflegezulagen unterstützen Personen, die pflegebedürftige Angehörige zu Hause betreuen. Diese Zulagen tragen zur Deckung der Pflegekosten bei.

Angehörigenpflege

Die Angehörigenpflege umfasst finanzielle Unterstützung für die Pflege zu Hause, wodurch die familiäre Betreuung gefördert wird.

Professionelle Pflege

Auch für professionelle Pflegedienste zu Hause können Pflegezulagen beantragt werden, um die Kosten für externe Pflegedienstleistungen zu decken.

Sozialhilfe für Bedürftige

Die Sozialhilfe bietet finanzielle Unterstützung für Menschen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Sie stellt sicher, dass alle Personen in der Schweiz ein menschenwürdiges Leben führen können.

Grundsätze

Sozialhilfe basiert auf dem Prinzip der Subsidiarität, das bedeutet, dass sie nur gewährt wird, wenn keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Hilfe umfasst sowohl finanzielle Unterstützung als auch Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Integration.

Leistungen