Die soziale Absicherung in der Schweiz basiert auf einem umfassenden Versicherungsnetz, das Bürger und Einwohner in verschiedenen Lebenslagen schützt. Hierzu zählen die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Invalidenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und die Rentenversicherung.
In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch. Jeder Einwohner muss eine Grundversicherung abschließen, die eine umfassende medizinische Versorgung garantiert.
Die Grundversicherung deckt eine breite Palette medizinischer Leistungen ab, darunter Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Notfallbehandlungen.
Zusätzlich zur Grundversicherung können Einwohner freiwillig Zusatzversicherungen abschließen, die Leistungen wie alternative Heilmethoden, Zahnpflege und Einzelzimmer im Krankenhaus abdecken.
Die Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer und teilweise auch Selbstständige vor den finanziellen Folgen von Arbeits- und Freizeitunfällen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Diese Versicherung deckt medizinische Kosten, Taggelder und Renten im Falle von Invalidität oder Tod.
Personen, die keiner obligatorischen Unfallversicherung unterliegen, können sich freiwillig versichern. Dies umfasst insbesondere Selbstständige und nicht erwerbstätige Personen.
Die Invalidenversicherung (IV) unterstützt Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.
Um Leistungen der IV zu erhalten, müssen Betroffene einen Antrag stellen und ein umfassendes Abklärungsverfahren durchlaufen, um den Grad der Invalidität festzustellen.
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet finanzielle Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und fördert die berufliche Wiedereingliederung.
Anspruch auf ALV-Leistungen haben Personen, die in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung geleistet haben und aktiv Arbeit suchen.
Die Rentenversicherung in der Schweiz basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip und sichert den Lebensunterhalt im Alter, bei Invalidität und für Hinterlassene.
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet die Grundsicherung und ist für alle Einwohner obligatorisch. Sie finanziert sich durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Die berufliche Vorsorge ergänzt die AHV und zielt darauf ab, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu erhalten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen gemeinsam in die Pensionskassen ein.
Die private Vorsorge umfasst freiwillige Sparmaßnahmen und Versicherungen, die individuell gestaltet werden können, um die finanzielle Absicherung weiter zu stärken.